Erstgespräch
Um mich als Ihren Anwalt mandatieren zu können, ist in der Regel ein Erstgespräch zwischen Ihnen und mir erforderlich, wobei hierzu verschiedene Möglichkeiten der Kommunikation angeboten werden können.
Zur Vorbereitung eines solchen Erstgesprächs sollten Sie, soweit dies Ihnen möglich ist, alle für Sie greifbaren sachdienlichen Informationen und die dazu verfügbaren Belege zusammentragen und möglichst chronologisch ordnen, so dass ich innerhalb dieses Erstgespräches möglichst umfassend den Sachverhalt und die sich daraus ergebenden Fragestellungen erkennen kann, um Ihnen damit eine bessere Einschätzung der Rechtslage abgeben zu können. In diesem Erstgespräch werden die Bedingungen meiner Leistungserbringung und Ihre Möglichkeiten der Finanzierung der dafür erforderlichen Mittel erörtert und vereinbart.
Da ich beruflich viel unterwegs bin und mir aber die persönliche Betreuung meiner Mandantschaft ein Anliegen ist, können Sie zur Vereinbarung eines Erstgespräches gerne das Kontaktformular hier nutzen oder eine Nachricht an [email protected] senden oder mich telefonisch kontaktieren und gegebenenfalls eine Sprachnachricht hinterlassen.
Eine kurze Beschreibung Ihres rechtlichen Anliegens innerhalb Ihrer Kontaktaufnahme ist zwar nicht zwingend erforderlich, aber dennoch für mich sehr hilfreich.