Gebühren und Kosten

Gerichtsverfahren, Untersuchungen und die Beanspruchung rechtsanwaltlicher Dienstleistungen führen zu verschiedenen Kostenfolgen und zur Frage, wer diese zu tragen hat. Wer sich einen Anwalt leisten will und auch kann, ist grundsätzlich dazu gehalten, die entsprechenden Kosten auch zunächst selbst bezahlen zu müssen. In Straf-, Zivil- und Verwaltungsverfahren gibt es jedoch Umstände, welche den Beizug eines Rechtsbeistandes notwendig werden lassen, und nicht jede betroffene Person verfügt über die dafür erforderlichen Mittel. 
 
Die Frage, ob man sich einen Anwalt leisten kann oder nicht, soll jedoch kein Grund dafür sein, auf eine effiziente und effektive rechtsanwaltliche Interessenwahrung verzichten zu müssen. Die in der Bundesverfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerten Grundrechte schliessen das Recht eines anwaltlichen Beistandes für eine Partei in einem Zivil- oder Strafverfahren mit ein. Die Beanspruchung dieser Rechte darf nicht eine Frage des persönlichen Wohlstandes sein und entsprechend gibt es rechtliche Möglichkeiten, welche wir gerne im Gespräch erörtern können.
 
Im Strafprozessrecht gibt es einerseits für beschuldigte Personen die Möglichkeit einer amtlichen Verteidigung und andererseits für die Opfer einer Straftat die Möglichkeit der unentgeltlichen Rechtsvertretung. Dies bedeutet nicht, dass es ein Recht auf eine kostenlose Verteidigung oder Vertretung gibt, sondern bedeutet, dass Sie sich vorerst nicht selbst um Ihre Anwaltskosten kümmern müssen. Sie können einen Anwalt oder eine Anwältin Ihrer Wahl mit Ihrer Verteidigung oder Vertretung beauftragten und diesen oder diese darum bitten, einen entsprechenden Antrag zu stellen. Je nachdem wird dies aufgrund der rechtlichen Umstände des konkreten Einzelfalles ohnehin erforderlich sein, denn in der Schweiz dürfen Anwälte und Anwältinnen aufgrund bestimmter rechtlicher Rahmenbedingungen in Strafmandaten vielfach gar keine Zahlungen ihrer Klientschaft annehmen.  
 
Grundsätzlich erbringe ich meine Dienstleistungen zu einem vereinbarten bzw. gesetzlich festgelegten Stundenansatz (exklusive Mehrwertsteuer und Spesen). Sollte dies nicht schon vorher erfolgt sein, so werden spätestens innerhalb des Erstgesprächs die bestehenden Möglichkeiten zur Finanzierung der Beanspruchung meiner anwaltlichen Dienstleistung erörtert, die Bedingungen meiner Leistungserbringung kommuniziert und vereinbart (soweit diese frei vereinbar sind) sowie Ihre Zahlungsverpflichtung und gegebenenfalls die Bezahlung eines Kostenvorschusses besprochen. 
 

Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, so kann ich für Sie gerne abklären, ob diese Ihre Anwaltskosten in einer konkreten Strafsache übernimmt. Jedoch rate ich Ihnen dazu, von sich aus Ihre Rechtsschutzversicherung in jedem Fall möglichst frühzeitig über ein Ereignis zu informieren, sollten Sie einen Anwalt beiziehen wollen.