Tätigkeitsgebiete

Selbstverständlich dürfen Sie sich gerne mit jeglicher Art von Rechtsfragen an mich wenden und ich werde Ihnen nach bestem Wissen meine Hilfe anbieten, jedoch liegt meine Spezialisierung in den folgenden Rechtsgebieten: 

 

  • Strafrecht und Strafprozessrecht im engeren Sinn: Verteidigung von beschuldigten Personen und Vertretung von Opfern in Strafverfahren; von der ersten Befragung bis zur letzten gerichtlichen Instanz; erbetene und amtliche Mandate


  • Verteidigung und Vertretung im Nebenstrafrecht: wie z.B. Strassenverkehrsstrafrecht und dazugehörige Administrativverfahren, Migrationsstrafrecht, Steuerstrafrecht und allgemeines Verwaltungsstrafrecht


  • Pikettanwalt: Sie benötigen einen Anwalt, wissen aber noch nicht genau, ob und/oder wann? Dann benötigen Sie einen Pikettanwalt, welchen Sie möglichst frühzeitig über einen möglichen Einsatz informieren können und welcher dann für Sie als erbetener oder notwendiger Verteidiger zum benötigten Zeitpunkt – also ab der ersten Stunde – zur Verfügung steht.

    

  • Ausarbeitung und Einreichung von Strafanzeigen: Grundsätzlich kann jede Person auf einer Polizeiwache eine Strafanzeige einreichen. Jedoch kann es aufgrund der Komplexität eines Sachverhaltes angebracht sein, die gesamten Belege zusammenzutragen und eine schriftliche Strafanzeige auszuarbeiten, welche dann direkt bei der zuständigen Staatsanwaltschaft eingereicht werden kann. Hierbei unterstützte ich Sie gerne. 


  • Delinquence Risk Management / Crime Due Diligence Prüfungen: Sie möchten sich absichern, ob ein von Ihnen geplantes oder schon umgesetztes Vorhaben das Risiko der Verwirklichung eines strafrechtlich relevanten Vorganges in sich trägt. Das Resultat einer solchen Prüfung kann z. B. in Form einer ausgearbeiteten Expertise erstellt oder im Sinne eines Massnahmenplanes erarbeitet werden. 


  • Opferhilfe: Innerhalb eines Strafverfahrens kommt Ihnen als Opfer einer Straftat eine besondere Rechtsstellung zu, denn ein solches Verfahren beinhaltet eine erneute Konfrontation mit dem erlebten Unrecht und es bestehen zahlreiche mögliche Berührungspunkte mit der Täterschaft. Dem Opfer einer Straftat stehen aber in einem Strafverfahren bestimmte Schutzrechte zur Verfügung, welche jedoch teilweise ausdrücklich beantragt werden müssen und welche die Konfrontation mit dem Erlebten machen können. Ebenso bestehen neben einer anwaltlichen Vertretung noch weitere Hilfsangebote, welche man als Opfer – zur Verarbeitung der Geschehnisse und zur Erlangung einer finanziellen Kompensation – einer Straftat beanspruchen kann. Eine anwaltliche Vertretung vereinfacht nicht nur die administrativen Belange bei der Geltendmachung von Ansprüchen als Opfer einer Straftat, sondern koordiniert auch die Erledigung Ihrer Aufgaben als Opfer in einem Strafverfahren (Klärung des Sachverhaltes) und die Beanspruchung der Ihnen zur Verfügung stehenden Hilfsangebote.

 

 

Sollte ich persönlich Ihnen nicht weiterhelfen können, so kann ich eine entsprechende Anfrage auch gerne an eine kompetente Kollegin oder einen kompetenten Kollegen weiterleiten.